WerbeAuto

# **Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform WerbeAuto (Schweiz)**

Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsdefinitionen:

  • Anbieter ist die RealAds GmbH mit Sitz in der Schweiz, welche die Plattform betreibt und die technischen sowie organisatorischen Leistungen zur Verfügung stellt.
  • Der Anbieter ist weder Schuldner noch Garant von Vergütungsansprüchen der Fahrer. Vergütungsansprüche entstehen ausschliesslich im Kampagnenverhältnis zwischen Werbekunden und Fahrern.
  • Plattform bezeichnet die unter dem Namen „WerbeAuto“ betriebene digitale Vermittlungsplattform inklusive Web-Applikation, Mobile App, API, Dashboards, Tracking-, Abrechnungs- und Kommunikationsfunktionen.
  • Nutzer sind natürliche oder juristische Personen, die ein Nutzerkonto auf der Plattform registrieren. Nutzer können je nach Rolle Fahrer oder Werbekunden sein.
  • Fahrer sind Nutzer, die Fahrzeuge registrieren und diese im Rahmen von Kampagnen mit physischen oder digitalen Werbeflächen ausstatten sowie am GPS-basierten Tracking teilnehmen.
  • Werbekunden sind Nutzer, die über die Plattform Werbekampagnen erstellen, verwalten und finanzieren und hierfür Werbeinhalte bereitstellen.
  • Kampagne bezeichnet eine zeitlich und inhaltlich definierte Werbemaßnahme, die durch Werbekunden erstellt wird und an der Fahrer gemäß den festgelegten Parametern teilnehmen.
  • Vertrag bezeichnet das durch Registrierung und Annahme dieser AGB zustande kommende Nutzungsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer.
  • Rechtsverhältnis bezeichnet sämtliche vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen, die durch Registrierung, Nutzung der Plattform oder Teilnahme an Kampagnen zwischen Anbieter und Nutzern entstehen.
  • Vermittlungsverhältnis bezeichnet das durch die Plattform begründete Verhältnis, in dem der Anbieter als technischer Vermittler zwischen Fahrern und Werbekunden tätig wird, ohne selbst Vertragspartner der zwischen diesen geschlossenen Kampagnenverhältnisse zu sein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • Kampagnenverhältnis bezeichnet das unmittelbare Rechtsverhältnis zwischen Werbekunden und Fahrern im Rahmen einer Kampagne, welches inhaltlich durch die Plattformparameter konkretisiert wird.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und den Nutzern der Plattform „WerbeAuto“, die sich aus der Registrierung, Nutzung der Plattform sowie der Teilnahme an Werbekampagnen ergeben.  (2) Der Anbieter stellt eine technische Vermittlungs- und Abwicklungsinfrastruktur zur Verfügung, über welche Werbekunden und Fahrer selbständig Kampagnen begründen, durchführen und abrechnen können. Der Anbieter wird hierbei nicht Vertragspartner der zwischen Fahrern und Werbekunden zustande kommenden Kampagnenverhältnisse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Anbieter wird insbesondere nicht Schuldner von Vergütungen gegenüber Fahrern. Sämtliche Vergütungsansprüche der Fahrer bestehen ausschliesslich gegenüber dem jeweiligen Werbekunden.(3) Der Anbieter schuldet keine bestimmte Reichweite, Fahrleistung oder Werbewirkung, sondern ausschliesslich die vertragsgemässe Bereitstellung der Plattformfunktionen.   (4) Die Plattform umfasst technische Funktionen wie ein Werbekunden-Dashboard, ein Fahrer-Interface, eine Mobile App mit GPS-Tracking, eine API, Abrechnungsfunktionen, Nutzerkontenverwaltung und Kommunikationsfunktionen.  (5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Nutzern werden nicht anerkannt, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Registrierung und Nutzerkonten

(1) Die Nutzung der Plattform erfordert die Registrierung als Fahrer oder Werbekunde.

(1a) Bei der Registrierung wird festgelegt, ob die Nutzung als Fahrer oder als Werbekunde erfolgt.Die jeweiligen Rechte und Pflichten bestimmen sich nach der gewählten Nutzerrolle. Der Anbieter kann für Fahrer insbesondere eine mobile Applikation und für Werbekunden insbesondere eine Web-Applikation bereitstellen.

(1b) Mit Abschluss der Registrierung, der Anmeldung auf der Plattform oder der Inanspruchnahme einer Leistung des Anbieters gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen, verstanden und akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzung oder Leistungsannahme ohne vorherige Registrierung erfolgt.

(2) Nutzer müssen richtige und vollständige Angaben machen und diese aktuell halten.  (3) Der Anbieter kann Registrierungen ablehnen oder Nutzerkonten sperren, wenn ein Grund besteht, insbesondere bei Missbrauchsverdacht.  (4) Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten keinen Zugang zu ihrem Konto zu gewähren.

2.a Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Die Registrierung erfolgt über ein mehrstufiges Online-Verfahren.

(2) Eingaben können vor Abschluss korrigiert werden.

(3) Der Vertrag kommt mit Bestätigung per E-Mail zustande.

(4) Vor Abschluss des Registrierungsprozesses wird der Nutzer über die einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss informiert.

§2b Vertragsschluss, Offerte und Annahme

(1) Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande.

(2) Die Erstellung und Einreichung einer Kampagne durch einen Werbekunden über die Web-Applikation stellt eine verbindliche Offerte zum Abschluss eines Kampagnenverhältnisses zu den dort festgelegten Bedingungen dar.

(3) Die Annahme dieser Offerte erfolgt durch Fahrer durch aktive Teilnahme an der Kampagne oder durch ausdrückliche Annahme über die mobile Applikation.

(4) Der kampagnenbezogene Vertrag kommt mit der Annahme durch den Fahrer zustande. Eine gesonderte Bestätigung oder Benachrichtigung über den Vertragsschluss erfolgt nicht.

(5) Die Darstellung von Kampagnen innerhalb der Plattform stellt keine Offerte des Anbieters dar.

  1. Kampagnen, Vergütungen und sonstige kampagnenbezogene Angaben, die durch Werbekunden innerhalb der Plattform veröffentlicht werden, stellen verbindliche Offerten im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts dar.

(7) Sämtliche Darstellungen, Informationen und Übersichten innerhalb der Plattform, die nicht ausdrücklich von Werbekunden als Kampagne erstellt wurden, stellen keine verbindlichen Offerten des Anbieters, sondern eine unverbindliche Einladung zur Offertabgabe dar.

3. Pflichten der Fahrer

(1) Fahrer dürfen nur Fahrzeuge registrieren, die sie rechtmässig nutzen dürfen.  (2) Alle notwendigen Fahrzeugdokumente sind vollständig hochzuladen und aktuell zu halten.  (3) Während laufender Kampagnen müssen Fahrer das GPS-Tracking aktivieren und sicherstellen, dass ihr Mobilgerät funktionstüchtig ist.  (4) Fahrer dürfen Bewegungsdaten nicht manipulieren oder Fahrten vortäuschen.  (5) Die Einhaltung sämtlicher verkehrsrechtlicher Vorschriften bei der Nutzung von Werbeflächen liegt in der Verantwortung des Fahrers.(6) Fahrer sind verpflichtet, während der Teilnahme an Kampagnen über eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung für das eingesetzte Fahrzeug zu verfügen. Der Versicherungsschutz muss sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs entstehenden Schäden abdecken.(7) Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen, den Betrieb oder das Entfernen von Werbematerialien entstehen. Eine Haftung des Anbieters für Lackschäden, Materialermüdung, Wertminderung oder sonstige Fahrzeugschäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.(8) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Montage, Demontage oder Nutzung von Werbematerialien durch Fahrer oder durch vom Fahrer beauftragte Dritte.

3a. Rechtsstellung der Fahrer

Fahrer handeln selbständig und in eigener Verantwortung. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Beauftragte oder Hilfspersonen des Anbieters im Sinne von Art. 101 OR.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten von Fahrern verursacht werden, sofern keine eigene Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.

§3b Freiwilligkeit der Kampagnenteilnahme und Gestaltungsfreiheit

(1) Fahrer sind zu keiner Zeit verpflichtet, angebotene Kampagnen anzunehmen oder an bestimmten Kampagnen teilzunehmen.

(2) Die Teilnahme an Kampagnen erfolgt freiwillig und jederzeit widerruflich, vorbehaltlich bereits akzeptierter Kampagnenbedingungen.

(3) Fahrer gestalten ihre Fahrten vollständig eigenverantwortlich, insbesondere hinsichtlich:

  • Zeitpunkt,
  • Dauer,
  • Route,
  • Häufigkeit der Fahrten.

(4) Der Anbieter und die Werbekunden haben kein Weisungsrecht gegenüber Fahrern hinsichtlich der konkreten Durchführung von Fahrten.

(5) Es besteht keine Mindestfahrleistung, keine Einsatzpflicht und keine Verpflichtung zur Erreichung bestimmter Kilometer-, Zeit- oder Routenwerte, sofern nicht ausdrücklich kampagnenbezogen vereinbart.

(6) Eine Vergütung erfolgt ausschliesslich für tatsächlich erfasste, kampagnenkonforme Fahrten gemäss den jeweiligen Kampagnenparametern.

4. Pflichten der Werbekunden

(1) Werbekunden dürfen nur rechtlich zulässige, sachlich richtige und nicht irreführende Inhalte einreichen.  (2) Sie legen Kampagnenparameter fest, definieren Zielregionen, Budgets und laden Werbeinhalte hoch.  (3) Werbekunden versichern, dass sie über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügen.

5. Regeln für Werbeinhalte

(1) Unzulässig sind Werbeinhalte, die gegen geltendes Schweizer Recht verstoßen. Dies umfasst insbesondere rassendiskriminierende, extremistische, jugendgefährdende, irreführende oder sittenwidrige Inhalte.  (2) Der Anbieter ist berechtigt, Werbeinhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zu sperren oder zu entfernen, sofern diese gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstoßen oder geeignet sind, das Ansehen, die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform zu beeinträchtigen.  (3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Werbeinhalte vorab rechtlich oder inhaltlich zu prüfen; eine solche Prüfung begründet keine Haftung.

6. GPS-Tracking und technische Voraussetzungen

(1) Die Standorterfassung ist wesentlicher Bestandteil der Plattform. Fahrer willigen ein, dass ihre Standortdaten in Echtzeit erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.  (2) Die Funktionsfähigkeit der App hängt von der Leistung des Endgeräts, der Internetverbindung und der Aktivierung der erforderlichen Berechtigungen ab.  (3) Der Anbieter kann die Plattform zeitweise einschränken oder deaktivieren, etwa aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen.(4) Die Erfassung von Standort- und Bewegungsdaten der Fahrer ist für die Durchführung, Messung und Abrechnung von Werbekampagnen erforderlich und stellt einen wesentlichen Bestandteil der vertraglichen Leistung dar.(5) Die Standorterfassung erfolgt ausschliesslich während aktiver Kampagnen sowie in dem dafür technisch notwendigen Umfang. Eine Erfassung ausserhalb von Kampagnenzeiten findet nicht statt.(6) Eine weitergehende Nutzung von Standortdaten, insbesondere zu statistischen oder analytischen Zwecken ausserhalb der konkreten Kampagne, erfolgt nur mit ausdrücklicher, jederzeit widerrufbarer Einwilligung des Fahrers.(7) Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Kampagnen ist der Anbieter berechtigt, vom Fahrer über die mobile Applikation erfasste oder hochgeladene Bilddaten automatisiert auszuwerten, um zu überprüfen, ob die Werbemittel ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sind. Die Auswertung erfolgt KI-gestützt und wird ausgelöst, sobald der Fahrer in der App den Tracking- bzw. Kampagnenstart aktiviert. Eine darüberhinausgehende manuelle Sichtprüfung erfolgt nur bei begründetem Anlass.

Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Standortdatenverarbeitung, sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.

Die automatisierte Auswertung von Bilddaten mittels KI zur Kampagnenverifikation stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Nähere Informationen zu Art, Umfang, Zweck, Speicherdauer und Widerspruchsmöglichkeiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

7. Vergütung und Zahlungsabwicklung

(1) Fahrer erhalten für die Teilnahme an Werbekampagnen eine dynamisch berechnete, leistungsabhängige Vergütung. Die Vergütung ergibt sich aus einer automatisierten Bewertung der während einer aktiven Kampagne erfassten Fahrleistung unter Berücksichtigung insbesondere folgender Faktoren:

  • gefahrene Strecke,
  • Fahrgeschwindigkeit,
  • geografischer Einsatzort,
  • Tages- und Uhrzeit,
  • Entfernung zur definierten Einsatz- bzw. Zielzone der Kampagne.

Alle Vergütungsbeträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

(2) Vergütungsrelevant sind ausschließlich Strecken, die während einer aktiven Kampagne, bei aktivierter App und ordnungsgemäßer Standorterfassung zurückgelegt werden. Manipulierte, unvollständige oder technisch fehlerhafte Daten sind von der Vergütung ausgeschlossen.

(3) Die Abrechnung und Auszahlung der Vergütung erfolgt über die Plattform. Fahrer sind verpflichtet, gültige und vollständige Zahlungsinformationen zu hinterlegen. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht erst nach erfolgreicher technischer Erfassung und Abrechnung der Kampagnendaten.

(4) Werbekunden sind verpflichtet, das für eine Kampagne vorgesehene Budget vor Kampagnenstart vollständig zu hinterlegen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Anbieter ist berechtigt, Kampagnen bei unzureichender Budgetdeckung nicht zu starten oder vorzeitig zu beenden.

(5) Der Anbieter kann zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einsetzen. Deren Geschäftsbedingungen gelten ergänzend.

(6) Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche, manipulative oder vertragswidrige Nutzung der Plattform ist der Anbieter berechtigt, Abrechnungen und Auszahlungen bis zur abschließenden Klärung zurückzuhalten.

(7) Der Anbieter handelt bei der Zahlungsabwicklung ausschließlich als technischer Abwickler und Inkassostelle im Auftrag der Werbekunden. Zahlungen an Fahrer erfolgen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Werbekunden. Der Anbieter schuldet den Fahrern zu keinem Zeitpunkt eigene Vergütungsleistungen.

(8) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft der Werbekunden, sofern die Auszahlung technisch korrekt abgewickelt oder das Kampagnenbudget ordnungsgemäß hinterlegt wurde.

8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Werbekunden gewähren dem Anbieter und den am jeweiligen Auftrag beteiligten Fahrern ein einfaches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Werbemitteln für die Dauer und den Zweck der Kampagnen.  (2) Alle Rechte an der Plattform, der Software, den Datenbanken, der Gestaltung und sonstigen Inhalten verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.  (3) Eine Nutzung ausserhalb der vorgesehenen Plattformfunktionen ist untersagt.

9. Haftung und Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet ausschliesslich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung des Anbieters – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(3) Insbesondere haftet der Anbieter nicht für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden.

(4) Die Haftung für Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

(5) Zwingende Haftungstatbestände, insbesondere aus Produkthaftung oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Pflichtverletzungen aus dem Kampagnenverhältnis zwischen Werbekunden und Fahrern, da er nicht Vertragspartei dieses Verhältnisses ist.

10. Kündigung, Sperrung und Laufzeit

(1) Nutzer können ihr Konto jederzeit kündigen.  (2) Der Anbieter kann Nutzerkonten sperren oder den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.  (3) Offene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

11. Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, sofern sachliche Gründe dies erfordern.

(2) Änderungen werden den bestehenden Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.

(3) Bestehende Nutzer können den Änderungen bis zum Inkrafttreten widersprechen und den Vertrag kündigen.

(4) Wesentliche Änderungen, insbesondere solche mit Auswirkungen auf Vergütung, Haftung oder Datennutzung, treten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des bestehenden Nutzers in Kraft.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

(2) Für Nutzer, die als Konsumenten handeln, ist der Gerichtsstand ihr Wohnsitz oder der Sitz des Anbieters.

(3) Für Werbekunden und Nutzer, die in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.